Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
Wir sind eine Quartierpraxis in Zürich-Wipkingen. Das heisst, wir betreuen in erster Linie Patientinnen und Patienten, die im Quartier wohnen oder arbeiten.
Aktuelle Aufnahmekriterien für neue Patienten
Wenn immer möglich erhalten Sie einen Termin bei Ihrem persönlichen Hausarzt oder Ihrer Ärztin. Ist dies nicht möglich, weil Ihr Arzt oder Ihre Ärztin abwesend ist, werden Sie von einem anderen Hausarzt in unserer Praxis betreut.
Es ist immer mindestens eine Hausärztin oder ein Hausarzt präsent, und zwar von 07.30 Uhr bis 20.00 Uhr.
Die Spezialärzte wiederum haben eigene Sprechstundenzeiten: In der Regel von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber unfallversichert sind, müssen Sie den Unfall dem Arbeitgeber melden, damit die Unfallversicherung die Kosten übernimmt. Die darauffolgende Schadensmeldung / Kostengutsprache der Unfallversicherung senden Sie bitte unbedingt an die Praxis.
Sind Sie selbständig erwerbend oder nicht berufstätig, melden Sie den Unfall entweder Ihrer persönlicher Unfallversicherung oder Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie mit der Behandlung nicht zufrieden sind, können Sie sich jederzeit direkt an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder an die Geschäftsleitung der mediX Gruppenpraxis wenden.
Medizinische Fragen
Für eine psychologische oder psychiatrische Betreuung empfehlen wir Ihnen, einen Termin mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin zu vereinbaren. Zusammen werden Sie besprechen, welcher Psychiater oder Therapeut für Ihr Anliegen am besten geeignet ist.
In der Schweiz werden mehrere Vorsorgeuntersuchungen empfohlen, um die Entwicklung und Gesundheit des Kindes zu beobachten und zu erfassen. Die Untersuchungen werden empfohlen im Alter von: 1 Monat, 2 Monate, 4 Monate, 6 Monate, 12 Monate, 18 Monate, 24 Monate, 4–6 Jahre, 10–14 Jahre.
Bitte melden Sie sich bei Bedarf frühzeitig für einen Termin.
Wir sind offen gegenüber der Komplementärmedizin, bieten diese jedoch in unserer Praxis nicht an.
Sollten Sie eine Reise ausserhalb von Europa planen, empfehlen wir Ihnen einen Termin spätestens 4–6 Wochen vor Abreise bei Ihrem Hausarzt zu vereinbaren. Ist für Ihr Reiseziel eine Gelbfieberimpfung obligatorisch (ersichtlich auf www.safetravel.ch), ist ein Termin bei unserem Tropenspezialisten erforderlich.
Fragen zum Hausarztmodell mit der mediX Gruppenpraxis
Bitte informieren Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt in der mediX Gruppenpraxis innert 3 Arbeitstagen nach der Behandlung bzw. nach einem Spitalaustritt, wenn Sie notfallmässig einen anderen Arzt oder ein Spital aufsuchen mussten (ausgenommen mediX Notfallpraxis).
Beim Hausarztmodell mit unserer Praxis haben Sie den Vorteil, dass Sie je nach Beschwerden intern direkt einen Spezialisten oder eine Spezialistin kontaktieren können. Wir empfehlen Ihnen jedoch, bei jedem Anliegen zuerst mit Ihrem Hausarzt das weitere Vorgehen zu besprechen.
Besprechen Sie die Frage mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin in der mediX Gruppenpraxis. Er oder sie wird mit Ihnen das beste Vorgehen wählen. In der Regel spricht nichts dagegen, dass Sie weiterhin den Spezialisten aufsuchen, bei dem Sie schon in Behandlung sind.
Für gynäkologische und augenärztliche Kontrollen benötigen Sie keine Überweisung durch Ihren Hausarzt für die Krankenkasse. Dies gilt auch für alle Leistungen, welche nicht von Ihrer Grundversicherung sondern von Ihrer Zusatzversicherung übernommen werden (zB Alternativmedizin). Ist eine Operation oder ein Spitalaufenthalt geplant, sollten Sie Ihren Hausarzt kurz darüber informieren.
Wenn Sie mit der Behandlung nicht zufrieden sind, können Sie sich jederzeit direkt an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder an die Geschäftsleitung der mediX Gruppenpraxis wenden. Ebenso können Sie sich kostenlos vom unabhängigen Ombudsarzt der EQUAM-Stiftung beraten lassen (Telefon EQUAM: 061 271 01 11).